Ein moralischer Sieg
Wie mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, wurde der 6,5:1,5-Erfolg unserer Zweiten gegen die Haunstetter am 01. Februar 2016 durch eine Spielleiterentscheidung in eine 0:8-Niederlage umgewandelt – siehe Homepage des KVA. Eine Entscheidung, gegen die wir zunächst beim Schiedsgericht des Kreisverbandes und bei dessen Zurückweisung durch selbiges beim Schiedsgericht des Bezirksverbandes Schwaben einen Einspruch einlegten.
Letzteres schloss sich der Vorinstanz derart an, dass man sogar die Begründung der Augsburger nahezu wortgetreu übernommen hatte, weshalb uns für eine endgültige Klärung der Sachlage nichts anderes übrigblieb, als uns an das Schiedsgericht auf bayerischer Ebene zu wenden, welches zwischenzeitlich gleichfalls zu einem Urteil gekommen ist.
Die oberste Instanz prüfte alles gewissenhaft, recherchierte emsig, ließ sich Stellungnahmen zukommen und folgte letztlich in nahezu allen Punkten unserer Argumentation. Lediglich im entscheidenden Punkt, der die Spielleiterentscheidung gekippt hätte, verneinte man eine Zustimmung, sodass an der Spielleiterentscheidung auch beim dritten Mal nicht gerüttelt worden ist. Somit behält das geänderte Endergebnis von 8:0 für den TSV Haunstetten III leider seine Gültigkeit, was uns Schachfreunde recht hart trifft.
So verneint das Schiedsgericht des Bayerischen Schachbundes nicht nur, dass die Spielleiterentscheidung nichtig gewesen sei, eine Formulierung, mit der sich unser hiesiges Schiedsgericht aus der Affäre zu ziehen gehofft hatte, es sieht auch die Spielleiterentscheidung und deren Inhalt vom 02. August 2015, welche der Spielleiters seinerzeit auf der Homepage des KVA veröffentlicht hatte, im vollen Einklang mit der Turnierordnung des KVA. Aufgrund dessen wäre sogar ein Vertrauensschutz in gewissem Umfang entstanden, den man uns Schachfreunden als Beschwerdeführer zugute gehalten hätte, wenn, und jetzt kommt die entscheidende Formulierung, von unserer Seite keine unzulässige Verallgemeinerung stattgefunden hätte. Diese Ansicht ist zweifelsohne vertretbar, hätte aber unter Umständen auch anders gewertet werden können.
Wie dem auch sei, jetzt heißt es trotz dieses Rückschlags den Aufstieg der Zweiten in den letzten beiden Begegnungen mit aller Kraft versuchen zu erreichen und an den Brettern die passenden Antworten auf diese Situation zu geben. Das wird zwar alles andere als einfach, müssen doch gleich zwei Mannschaften überholt werden, aber es ist zum einen machbar und zum anderen für alle erstrebenswert.
Denn in der neuen Spielzeit wäre diese Mannschaft in der Kreisliga III ein echter Fremdkörper, der wahrscheinlich von Sieg zu Sieg eilen würde, was weder für unsere Spieler noch für deren Gegner sportlich interessant sein dürfte. Außerdem hielte die Zweite nach wie vor Kontakt zur Ersten und vor allen Dingen könnten wir dann endlich eine dritte Mannschaft in dieser untersten sportlich relevanten Liga melden und so vielen Mitgliedern eine neue sportliche Perspektive bieten, die sie eben in den Kreisklassen A und B leider nicht haben.
Sollte jedoch der Aufstieg ausbleiben, dann steht zu befürchten, dass die ablehnende Entscheidung des Bayerischen Schiedsgerichts uns Schachfreunde in der Entwicklung um zwei bis vier Jahre zurückwerfen wird, indem wir Mitglieder verlieren. Denn der verständliche Wunsch unserer Mitglieder nach einer Teilnahme am regulären Spielbetrieb ist jetzt schon sehr ausgeprägt und wenn dann eben nicht mehr abzusehen sein sollte, wann man sie in diesen regulären Spielbetrieb einbinden kann, dann könnte es durchaus sein, dass man sich trotz aller Vorzüge, die unser junger Verein bietet, anderen Vereinen zuwendet, die entsprechende Möglichkeiten bieten.
Doch noch bleiben uns zwei Spieltage, damit sich noch alles in Wohlgefallen auflösen kann. Zugegeben, es ist das Prinzip Hoffnung, aber bevor man die erste Krise der Vereinsgeschichte als unabwendbar hinnimmt, sollte man sich auch daran klammern.
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