Zwischen Himmel und Hölle
Weniger der Umstand, dass an diesem Spieltag gleich drei Stammspieler ersetzt werden mussten, wobei auch dies sicher keine unwesentliche Rolle bei der Entscheidungsfindung gespielt hatte, als die unnötige Niederlage in der Vorrunde hatte dazu geführt, dass die seit Beginn der Saison als Möglichkeit dargestellte Option des Aufstellens wahrgenommen wurde. So kam es, dass das um die Stammspieler geschwächte Team an den vorderen Brettern Ersatz erhielt. Entsprechend verstärkten Hermann, Martin und Zarko an den ersten drei Brettern den Rest der Mannschaft, der aus Alexander R. sen., Alexander Sch., Erik, Jakob und dem Mannschaftsführer Jörg bestand.
Mit diesem Achter fuhr man selbstbewusst nach Haunstetten, wo man jedoch äußerst überrascht wurde. Denn in diesem Spitzenkampf mussten die Südstädter noch mehr Stammkräfte als wir ersetzen, weshalb nur ein Schatten der Mannschaft, die zu Beginn der Saison die Liga in Angst und Schrecken versetzt hatte, die entsprechenden Bretter besetzte. Ein ungleicher Kampf bahnte sich an.
Und tatsächlich sollte sich die Vorahnung zunächst bewahrheiten, denn noch vor Ablauf einer Viertelstunde verließ Zarko als Sieger das Spitzenbrett und brachte damit die Mannschaft mit 1:0 in Führung. Was war geschehen? Zarkos Gegner hatte, vor die vermeintliche Wahl gestellt, eine Figur zu verlieren oder ein Matt zu erdulden, seinen sechsten Zug nicht mehr ausführen wollen und stattdessen die Waffen gestreckt. Hätte er die Theorie gekannt, hätte er in dieser Stellung sicher nicht aufgegeben, denn auch wenn in der Folge das Spiel von Weiß vorzuziehen ist, hätte Zarko den Beweis eines Gewinns erst noch erbringen müssen.
Diese frühe Führung, zudem am prestigeträchtigen ersten Brett, sorgte aber leider nicht für die nötige Ruhe, sondern vielmehr für teils ungestüme Angriffe. So wollten Jakob und Jörg mit Schwarz den Vorteil förmlich erzwingen, was der jeweiligen Stellung nicht unbedingt gut tat, während Erik in seinem Übermut schlichtweg vergessen hatte, welches jene Punkte in seiner Eröffnung sind, die einer besonderen Deckung bedürfen. Plötzlich wurde er damit konfrontiert, mit einer Minusfigur weiterzuspielen oder ein interessantes Opfer anzubringen. Wie selbstverständlich entschloss sich Erik für das Letztere, gab seine Dame für zwei Leichtfiguren und wühlte von da an in des Gegners Felderschwächen.
Wenigstens standen die anderen alle leicht besser bis richtig gut, sodass sich die Stimmung keineswegs eintrübte. Als dann auch noch Jakob und Jörg ihre zwischenzeitlich kritischen Stellungen in volle Punkte umzuwandeln wussten, da war dann alles klar, denn Alexander Sch., Alexander R. und Hermann hatten gleichfalls volle Punkte beigesteuert. Lediglich Erik und Martin war es an jenem Abend nicht vergönnt, in den Genuss eines Sieges zu kommen, wobei sich Martin nach einem Fingerfehler zumindest noch in ein Remis zu retten wusste, während Erik letztlich unterlag, wenngleich er im Vorfeld mehrere Gewinnmöglichkeiten ausgelassen hatte. Insgesamt also ein klarer 6,5:1,5-Erfolg für unsere Zweite, der auch den zweiten Aufstiegsplatz festigte.
Doch leider sollte die Freude ob des Sieges nicht lange Bestand haben, denn bereits zwei Tage später erging eine Entscheidung des Spielleiters, der konstatierte, dass sich Zarko wegen zuvieler Einsätze in einer übergeordneten Liga, in seinem Fall in der Kreisliga I, dort festgespielt habe (§ 7 Absatz 8, 4. Abschnitt) und deswegen zum Zeitpunkt der Begegnung nicht mehr in der Kreisliga III spielberechtigt gewesen sei, weshalb der Mannschaftskampf mit 8:0 für den TSV Haunstetten III gewertet werden müsse (§ 7 Absatz 9, 2. Abschnitt).
Gegen diese Entscheidung wurde form- und fristgerecht ein Einspruch eingelegt, steht sie doch unseres Erachtens im Widerspruch zur auf der Homepage des KVA veröffentlichten Spielleiterentscheidung vom 02. August 2015, wonach „Spieler der A/B Kreisklassen beliebig oft in den Kreisligen eingesetzt werden und sie sich nicht festspielen können, da diese Ligen nicht durch Aufstieg erreicht werden können und damit auch nicht als übergeordnet einzustufen sind.“. Denn Zarko ist ein Stammspieler in der Kreisklasse B und müsste daher „…beliebig oft…“ „…in den Kreisligen“ (Plural) eingesetzt werden dürfen. Etwas, was auch auf alle anderen Spieler zutrifft.
Das Schiedsgericht des KVA hat unsere Ansicht jedoch erwartungsgemäß nicht geteilt und entsprechend unseren Einspruch zurückgewiesen, weshalb die Sache jetzt beim Schiedsgericht des Bezirksverbandes Schwaben anhängig ist. Wie dieses entscheiden wird, das wird sich demnächst zeigen. Auf alle Fälle ist man hier sehr auf die Entscheidung gespannt, hängen doch viele Planungen vom Ausgang dieses Streitfalls ab.
Bis es jedoch zu einem Urteil kommen wird, bleibt einem nur der Blick in den Ligamanager bzw. auf die entsprechende Seite des Kreisverbandes, wobei wir uns bemühen werden, den kompletten Schriftverkehr hier darzustellen, damit man sich eine eigene Meinung darüber bilden kann.
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