Kreisliga III: 5. Runde; TSV Haunstetten III – Schachfreunde Augsburg II

Zwischen Himmel und Hölle

 

 

Weniger der Umstand, dass an diesem Spieltag gleich drei Stammspieler ersetzt werden mussten, wobei auch dies sicher keine unwesentliche Rolle bei der Entscheidungsfindung gespielt hatte, als die unnötige Niederlage in der Vorrunde hatte dazu geführt, dass die seit Beginn der Saison als Möglichkeit dargestellte Option des Aufstellens wahrgenommen wurde. So kam es, dass das um die Stammspieler geschwächte Team an den vorderen Brettern Ersatz erhielt. Entsprechend verstärkten Hermann, Martin und Zarko an den ersten drei Brettern den Rest der Mannschaft, der aus Alexander R. sen., Alexander Sch., Erik, Jakob und dem Mannschaftsführer Jörg bestand.

 

Mit diesem Achter fuhr man selbstbewusst nach Haunstetten, wo man jedoch äußerst überrascht wurde. Denn in diesem Spitzenkampf mussten die Südstädter noch mehr Stammkräfte als wir ersetzen, weshalb nur ein Schatten der Mannschaft, die zu Beginn der Saison die Liga in Angst und Schrecken versetzt hatte, die entsprechenden Bretter besetzte. Ein ungleicher Kampf bahnte sich an.

 

Und tatsächlich sollte sich die Vorahnung zunächst bewahrheiten, denn noch vor Ablauf einer Viertelstunde verließ Zarko als Sieger das Spitzenbrett und brachte damit die Mannschaft mit 1:0 in Führung. Was war geschehen? Zarkos Gegner hatte, vor die vermeintliche Wahl gestellt, eine Figur zu verlieren oder ein Matt zu erdulden, seinen sechsten Zug nicht mehr ausführen wollen und stattdessen die Waffen gestreckt. Hätte er die Theorie gekannt, hätte er in dieser Stellung sicher nicht aufgegeben, denn auch wenn in der Folge das Spiel von Weiß vorzuziehen ist, hätte Zarko den Beweis eines Gewinns erst noch erbringen müssen.

 

Diese frühe Führung, zudem am prestigeträchtigen ersten Brett, sorgte aber leider nicht für die nötige Ruhe, sondern vielmehr für teils ungestüme Angriffe. So wollten Jakob und Jörg mit Schwarz den Vorteil förmlich erzwingen, was der jeweiligen Stellung nicht unbedingt gut tat, während Erik in seinem Übermut schlichtweg vergessen hatte, welches jene Punkte in seiner Eröffnung sind, die einer besonderen Deckung bedürfen. Plötzlich wurde er damit konfrontiert, mit einer Minusfigur weiterzuspielen oder ein interessantes Opfer anzubringen. Wie selbstverständlich entschloss sich Erik für das Letztere, gab seine Dame für zwei Leichtfiguren und wühlte von da an in des Gegners Felderschwächen.

 

Wenigstens standen die anderen alle leicht besser bis richtig gut, sodass sich die Stimmung keineswegs eintrübte. Als dann auch noch Jakob und Jörg ihre zwischenzeitlich kritischen Stellungen in volle Punkte umzuwandeln wussten, da war dann alles klar, denn Alexander Sch., Alexander R. und Hermann hatten gleichfalls volle Punkte beigesteuert. Lediglich Erik und Martin war es an jenem Abend nicht vergönnt, in den Genuss eines Sieges zu kommen, wobei sich Martin nach einem Fingerfehler zumindest noch in ein Remis zu retten wusste, während Erik letztlich unterlag, wenngleich er im Vorfeld mehrere Gewinnmöglichkeiten ausgelassen hatte. Insgesamt also ein klarer 6,5:1,5-Erfolg für unsere Zweite, der auch den zweiten Aufstiegsplatz festigte.

 

Doch leider sollte die Freude ob des Sieges nicht lange Bestand haben, denn bereits zwei Tage später erging eine Entscheidung des Spielleiters, der konstatierte, dass sich Zarko wegen zuvieler Einsätze in einer übergeordneten Liga, in seinem Fall in der Kreisliga I, dort festgespielt habe (§ 7 Absatz 8, 4. Abschnitt) und deswegen zum Zeitpunkt der Begegnung nicht mehr in der Kreisliga III spielberechtigt gewesen sei, weshalb der Mannschaftskampf mit 8:0 für den TSV Haunstetten III gewertet werden müsse (§ 7 Absatz 9, 2. Abschnitt).

 

Gegen diese Entscheidung wurde form- und fristgerecht ein Einspruch eingelegt, steht sie doch unseres Erachtens im Widerspruch zur auf der Homepage des KVA veröffentlichten Spielleiterentscheidung vom 02. August 2015, wonach  „Spieler der A/B Kreisklassen beliebig oft in den Kreisligen eingesetzt werden und sie sich nicht festspielen können, da diese Ligen nicht durch Aufstieg erreicht werden können und damit auch nicht als übergeordnet einzustufen sind.“. Denn Zarko ist ein Stammspieler in der Kreisklasse B und müsste daher „…beliebig oft…“ „…in den Kreisligen“ (Plural) eingesetzt werden dürfen. Etwas, was auch auf alle anderen Spieler zutrifft.

 

Das Schiedsgericht des KVA hat unsere Ansicht jedoch erwartungsgemäß nicht geteilt und entsprechend unseren Einspruch zurückgewiesen, weshalb die Sache jetzt beim Schiedsgericht des Bezirksverbandes Schwaben anhängig ist. Wie dieses entscheiden wird, das wird sich demnächst zeigen. Auf alle Fälle ist man hier sehr auf die Entscheidung gespannt, hängen doch viele Planungen vom Ausgang dieses Streitfalls ab.

 

Bis es jedoch zu einem Urteil kommen wird, bleibt einem nur der Blick in den Ligamanager bzw. auf die entsprechende Seite des Kreisverbandes, wobei wir uns bemühen werden, den kompletten Schriftverkehr hier darzustellen, damit man sich eine eigene Meinung darüber bilden kann.


Kommentare

2 Antworten zu „Kreisliga III: 5. Runde; TSV Haunstetten III – Schachfreunde Augsburg II“

  1. Avatar von Bernhard Widl
    Bernhard Widl

    Das KVA-Schiedsgericht hat die Spielleiterentscheidung vom 2.8.15 für nichtig erklärt.

    Aber selbst wenn nicht:
    Zarko Vuckovic ist laut Aufstellung sowohl (Stamm-)Spieler in der Kreisklasse B als auch (Ersatz-)Spieler in der Kreisliga 3.
    Als Spieler der Kreisklasse B konnte er sich – laut Spielleiterentscheidung – nicht in den Kreisligen festspielen. Das bedeutet, er hätte in der Kreisklasse B weiterhin eingesetzt werden können.
    Als Spieler der Kreisliga 3 konnte er sich aber sehr wohl in den höheren Kreisligen festspielen und war damit zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr in Kreisliga 3 einsatzberechtigt. So zumindest interpretiere ich die Spielleiterentscheidung.

    Vielleicht hätte die Spielleiterentscheidung Bestand gehabt, wenn nicht in der Turnierordnung festgelegt wäre, daß die Kreisligen ranghöher als die Kreisklassen sind.

    Das Schiedsgericht des Bezirksverbands wird nun wohl klären, ob Spielleiterentscheidungen auch dann gelten, wenn sie im Widerspruch zur Turnierordnung stehen. Immerhin sollte sich ja eine Mannschaft auf Entscheidungen des Spielleiters verlassen können.

    Bernhard Widl, Mannschaftsführer SK Mering 3

    1. Avatar von Aleksandar Vuckovic
      Aleksandar Vuckovic

      Hallo Bernhard,

      Deine Ansicht bzgl. des zu klärenden Sachverhalts durch das Schiedsgericht Schwabens teile ich vollumfänglich, wobei ich im vorliegenden Fall aber keineswegs sehe, dass die Entscheidung des Spielleiters des KVA vom 02.08.2015 gegen die geltende Turnierordnung (TO) verstößt.

      Denn während es sich unser hiesiges Schiedsgericht dahingehend einfach macht und das in § 7, 1. Abschnitt der TO erwähnte „ranghöher“ schlicht mit „übergeordnet“ gleichsetzt, differenziert die TO durchaus, indem in § 7, 8. Abschnitt nicht von „ranghöher“ wie in § 7, 1. Abschnitt, sondern bewusst von „übergeordnet“ die Rede ist. Das ist auch einleuchtend, denn „Rang“ und „Ordnung“ haben ja nicht dieselbe Bedeutung. So versteht man unter Rang einen Stellenwert, den man einnimmt, ohne zwangsläufig eine Hierarchie daraus abzuleiten, wohingegen die Ordnung im Sinne von Über-/Unterordnung eine bestimmte Stufe nach einer qualitativ geordneten Reihenfolge beinhaltet.

      So kann man beispielsweise sagen, dass eine nicht durch Aufstieg erreichbare beliebige Regionalliga im Rang höher steht, weil es sich dabei um eine fünfte Liga handelt, als eine Kreisliga, die erst an achter Stelle kommt. Im Gegensatz dazu ist in unserem Fall die Regionalliga Südwest nicht nur ranghöher, sondern auch übergeordnet, da in einer Reihenfolge bis hinein in die Augsburger Kreisligen führend.

      Weil sich das Augsburger Schiedsgericht selber schwer damit tut, hier die Kurve zu kriegen, ist es sich nicht zu schade, den Bereich des Schachsports zu verlassen und ein Beispiel aus den Deutschen-Eishockey-Ligen zu bemühen.

      Doch all diese Probleme sind hausgemacht, denn mit der Verabschiedung der Ligareform und der damit einhergehenden Entkoppelung von zwei Ligen vom regulären Spielbetrieb, meines Wissens übrigens bayernweit einmalig, sind Lücken entstanden, die zu schließen es in der nächsten Hauptversammlung gilt.

      Viele Grüße,
      Aleksandar

Schreibe einen Kommentar zu Bernhard Widl Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert